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Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir ein Verein und KEIN Reiseunternehmen sind. So bemühen wir uns mit unseren ehrenamtlichen Betreuungskräften um alle Teilnehmer/Innen jeden Alters. Trotzdem legen wir Wert darauf, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt zu regeln. Es wird in den nachfolgenden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Sie entsprechen selbstverständlich dem Reisevertragsrecht (BGB).

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu folgenden Punkten:
> 1. Anmeldung
> 2. Leistungen und Durchführung
> 3. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen
> 4. Zahlung
> 5. Unterkunft
> 6. Betreuung
> 7. Reiserücktritt
> 8. Rücktritt des Reiseveranstalters
> 9. Haftung
> 10. Ansprüche und Verjährung
> 11. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
> 12. Versicherung
> 13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
> 14. Erfüllungsort
> 15. Vertragspartner

 

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann (wenn nicht in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt) schriftlich, mündlich, fernmündlich, oder per e-Mail erfolgen. Mündliche, fernmündliche oder e-Mail-Anmeldungen sowie online Anmeldungen (wenn aufgefordert) müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich nachgereicht werden (Eingang bei dem Veranstalter/Reiseleitung). Diese Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung unsererseits zustande. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn wir die Buchung und Teilnehmergebühr schriftlich bestätigt haben und uns die Lastschrifteinzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Zusagen und Nebenabmachungen von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.

Das zulässige Alter der Teilnehmer/Innen ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Personensorgeberechtigten. Die mitunterschreibenden Personensorgeberechtigten übernehmen neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder die Rücktrittskosten zu bezahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift und den Eingang bei uns rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams folgen. Teilnehmer über 18 Jahre erkennen mit der Unterschrift bei der Anmeldung an, dass sie sich den Anordnungen und Weisungen des Betreuerteams, unabhängig ihrer Volljährigkeit, unterwerfen. Bei Nichteinhaltung dieser verbindlichen Erklärung verzichtet der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch.

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, den Veranstalter/Reiseleitung spätestens nach Zugang der Buchungsbestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u.ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten wir uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen. (> zum Anfang)

 
2. Leistungen und Durchführung Grundlage des Leistungsumfanges ist die Ausschreibung im Internet oder der gedruckten Version. Geringe Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen durchgeführt, die im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind. (> zum Anfang)
 
3. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen Die angegebenen Euro-Preise entsprechen dem Stand der Erstveröffentlichung und sind unverbindlich. Verbindlich ist der von uns bestätigte Reisepreis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Sämtliche Teilnehmergebührenangaben entsprechen dem Zuschläge, Stand bei Veröffentlichung der Ausschreibung. Änderungen der Teilnehmergebühren bleiben ausdrücklich vorbehalten. Änderungen der Teilnehmergebühren sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Erhöhung der Treibstoffkosten, Tarifänderungen etc.) möglich und müssen an die Teilnehmer weitergegeben werden. Da die Reise kostendeckend kalkuliert ist und sämtliche Zuschüsse bereits angerechnet wurden, sind weitere Nachlässe nicht möglich. (> zum Anfang)
 
4. Zahlung
Die Zahlung des vollen Reisepreises muss bis zum 14. Tag vor der Abfahrt bei uns eingegangen sein. Auf dem Überweisungsträger sind Reiseziel und Termin sowie der Name des Anmelders anzugeben. Der Sicherungsschein über unsere Insolvenzversicherung im Sinne des § 651 k BGB ist in der Teilnehmergebühr enthalten. Der Sicherungsschein sichert den direkten Anspruch des Teilnehmers gegenüber dem Versicherungsunternehmen bei Zahlungs- und Leistungsunfähigkeit des Vertragspartners.

Sollten wir den Eingang der Zahlungen nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang unserer Unterlagen auf unserem Konto verbuchen können, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Buchung zu stornieren und den Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es werden die aus Ziffer 7 ersichtlichen Reiserücktrittskosten geltend gemacht. Sollten die in der Ausschreibung genannten Reiseunterlagen (Bestätigung, Informationsschreiben etc.) wider Erwarten nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Anmelder zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung bzw. nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind, werdem dem Reiseteilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Umbuchungen kann eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Person berechnet werden. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen. (> zum Anfang)
 
5. Unterkunft Die Unterbringung erfolgt, wenn die Ausschreibung nichts anderes vorsieht, in 2-Bett-Zimmern. Die Reiseteilnehmer, die trotz ausdrücklichem Hinweis auf Ausbuchung des Kontingents mitgenommen werden, versuchen wir möglichst in gleichwertigen Ausweichquartieren unterzubringen.
Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Unterkunft besteht nicht. Den Anweisungen der Reiseleitung bei der Verteilung der Quartiere ist Folge zu leisten. (> zum Anfang)
 
6. Betreuung Ein Rechtsanspruch auf Betreuung, Unterricht, Förderung o.ä. besteht nicht. Die Teilnahme an dortigen, örtlichen Veranstaltungen ist freigestellt. Soweit Betreuer eingestellt werden, haben sie die Aufgabe, die Reiseteilnehmer, soweit am Reiseort zulässig, bei der Ausübung des Sports und dessen Vorbereitung zu unterrichten und zu begleiten. Der Anschluss auf eine betreute Gruppe erfolgt allerdings auf Risiko des Teilnehmers. Eine Haftung des Betreuers oder von uns wird ausgeschlossen. (> zum Anfang)
 
7. Reiserücktritt

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang beim Vertragspartner.

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt wird. Die Gestattung einer Ersatzperson wird erst nach Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro - und schriftlicher Anmeldung und Anzahlung des Reisepreises nach den allgemeinen Bedingungen akzeptiert. Geht uns bis spätestens zum 42. Tag vor der Abreise eine schriftliche Rücktrittsmeldung zu, wird der Rücktritt von uns angenommen. Die von Ihnen geleistete Anzahlung, abzüglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro pro Person, erhalten Sie zurück.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Rücktritt
- innerhalb von 41 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mind. jedoch 25,00 Euro,
- innerhalb von 29 bis 20 Tagen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mind. jedoch 25,00 Euro,
- innerhalb von 19 bis 10 Tagen vor Reisebeginn 35%, mind. jedoch 25,00 Euro,
- und bei weniger als 10 Tagen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, mind. jedoch 25,00 Euro.
- bei Nichtabmeldung bzw. Nichtantreten der Reise ist die volle Teilnehmergebühr zu zahlen.

Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber uns wie z.B. voller Flugpreis oder volle Unterbringungskosten, werden diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung zu zahlen. Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Teilnehmerbetrag nicht. Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige
Kosten können nicht zurückerstattet werden. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. (> zum Anfang)

 
8. Reiserücktritt des Veranstalters Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen, wenn die ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück. (> zum Anfang).
 
9. Haftung Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens lediglich leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers verursacht wurde.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die, von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung beschränkt ist. (> zum Anfang).
 
10. Ansprüche und
Verjährung
Ansprüche müssen uns innerhalb eines Monats nach Ende der Reise schriftlich mitgeteilt werden. Alle Ansprüche verjähren nach sechs Monaten, Ansprüche wegen Körperverletzungen oder Tötung eines Reiseteilnehmers drei Jahre nach Beendigung der Reise. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter/In zur Kenntnis zu geben. Dieser/diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. (> zum Anfang).
 
11. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheits-bestimmungen Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich ist, wird er den Teilnehmer über wichtige Änderungen der in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Freizeitantritt informieren. Ausländische Staatsbürger sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei den zuständigen Konsulaten erkundigen. (> zum Anfang)
 
12. Versicherung

Alle Teilnehmer sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für uns geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen die Kosten nicht voll übernehmen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die sie in jedem Reisebüro, beim ADAC o.ä. abschließen können. Bei Auslandsfahrten ist es zusätzlich ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. (> zum Anfang)

 
13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw.dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz vom 14.01.2003 (Bundesgesetzblatt 1, Seite 66) gespeichert, innerhalb der Vereinsorganisationen, für die Durchführung wichtigen Stellen und eventuelle Sponsoren verwandt werden.

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit. (> zum Anfang).
 
14. Erfüllungsort Erfüllungsort ist Pirmasens. (> zum Anfang).
 
15. Vertragspartner

Sofern nicht anderes in der Ausschreibung vermerkt, ist der Vertragspartner die Abteilung Skischule der Naturfreunde Pirmasens e.V. mit folgender Kontaktadresse:

Skischule NaturFreunde Pirmasens
c/o Gabi Mangold, Erlenbrunner Str. 137, 66953 Pirmasens
Telefon 06331/12923, Telefax 06331/719942
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